Recht & Pflichten

Impressum & Pflichtangaben: Was muss auf Ihre Website?

Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Barrierefreiheit: Für Websites gelten in Deutschland einige Pflichten — und die Gesetze haben sich zuletzt mehrfach geändert. Diese Checkliste zeigt, was 2026 gilt.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen — etwa reglementierten Berufen oder Online-Shops — lohnt sich ein Blick von einer Anwältin oder Ihrer Kammer.

Wer braucht ein Impressum?

Jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird, braucht ein Impressum. Das betrifft praktisch alle Unternehmen, Selbstständigen, Praxen und Handwerksbetriebe — auch wenn auf der Seite nichts verkauft wird. Rechtsgrundlage ist seit Mai 2024 § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); es hat das frühere Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Steht in Ihrem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“, sollten Sie das aktualisieren.

Impressum: Was muss rein?

Diese Angaben sind für die meisten Unternehmen Pflicht:

  • Name und Anschrift: vollständiger Name bzw. Firmenname mit Rechtsform (z. B. GmbH) und eine ladungsfähige Adresse — ein Postfach reicht nicht.
  • Vertretungsberechtigte: bei Gesellschaften z. B. die Geschäftsführung.
  • Kontakt: eine E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, in der Regel eine Telefonnummer.
  • Registereintrag: Handelsregister, Vereinsregister o. Ä. mit Registergericht und Registernummer — falls vorhanden.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer — falls vorhanden. Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum.

Zusätzliche Angaben für Praxen und Handwerk

Für reglementierte Berufe wie Zahnärztinnen und Zahnärzte gelten zusätzliche Pflichten: zuständige Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie die berufsrechtlichen Regelungen (z. B. Berufsordnung) und wo man sie einsehen kann. Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten kommt die Aufsichtsbehörde hinzu. Im Handwerk gehören in der Regel die zuständige Handwerkskammer und — wo zutreffend — der Meistertitel mit verleihendem Staat dazu.

Blog oder Ratgeber auf der Seite?

Wer redaktionelle Inhalte veröffentlicht, etwa Artikel oder News, muss zusätzlich eine verantwortliche Person mit Anschrift nennen (§ 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag).

Streitschlichtung: Was 2026 gilt

Der früher übliche Link zur EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist überholt: Die Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet. Steht der Hinweis noch auf Ihrer Seite, sollten Sie ihn entfernen. Unabhängig davon müssen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, die eine Website haben oder AGB verwenden, angeben, ob sie an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen (§ 36 VSBG).

Wo muss das Impressum stehen?

Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar — in der Praxis heißt das: ein Link „Impressum“ im Footer jeder Seite, maximal zwei Klicks entfernt.

Datenschutzerklärung: Pflicht für fast jede Website

Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO). Das ist praktisch immer der Fall, denn schon der Server speichert beim Aufruf IP-Adressen. Hinein gehört:

  • wer verantwortlich ist und wie man Sie erreicht,
  • welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden — z. B. Server-Logfiles, Kontaktformular, Terminbuchung, Analyse-Tools,
  • welche Dienstleister beteiligt sind (Hosting, E-Mail, Buchungssystem) und ob Daten in Drittländer wie die USA gehen,
  • wie lange Daten gespeichert werden,
  • welche Rechte Besucher haben (Auskunft, Löschung, Widerspruch usw.) und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde,
  • die Kontaktdaten Ihrer oder Ihres Datenschutzbeauftragten, falls Sie eine Person benennen müssen.

Tipp: Die Datenschutzerklärung muss zu Ihrer Website passen. Ein kopierter Text von einer anderen Seite oder ein Generator-Text, der nie angepasst wurde, ist eine häufige Abmahnfalle — vor allem, wenn Dienste genannt werden, die Sie gar nicht nutzen, oder genutzte Dienste fehlen.

Cookie-Banner: Wann brauchen Sie einen?

Einen Cookie-Banner brauchen Sie nur, wenn Ihre Website Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest, die nicht technisch notwendig sind — typischerweise bei Analyse-Tools wie Google Analytics, Marketing-Pixeln oder eingebetteten Videos und Karten. Rechtsgrundlage ist § 25 TDDDG (bis 2024 hieß das Gesetz TTDSG).

Wichtig für einen rechtssicheren Banner:

  • Tracking startet erst nach dem Klick auf „Akzeptieren“, nicht schon beim Laden der Seite.
  • „Ablehnen“ ist genauso einfach wie „Akzeptieren“ — gleich groß, gleich gut sichtbar, auf derselben Ebene.
  • Die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen, z. B. über einen Link „Cookie-Einstellungen“ im Footer.

Kommt Ihre Website ohne Tracking und ohne externe Dienste aus, brauchen Sie keinen Banner — das ist oft die schlankeste Lösung.

Schriftarten, Karten und Videos von Google & Co.

Werden Schriftarten direkt von Google-Servern geladen, wird dabei die IP-Adresse der Besucher an Google übertragen. Ein Gericht hat 2022 einem Besucher deshalb Schadensersatz zugesprochen; danach folgte eine Welle von Abmahnschreiben. Die Lösung ist einfach: Schriftarten lokal auf dem eigenen Server einbinden. Eingebettete Google Maps oder YouTube-Videos sollten erst nach einem Klick bzw. nach Einwilligung geladen werden.

Barrierefreiheit: Ist sie Pflicht?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem Dienstleistungen, bei denen Verbraucher online einen Vertrag abschließen — etwa Online-Shops oder Buchungen mit Vertragsschluss. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme), sind ausgenommen. Eine reine Informationswebsite ohne Vertragsschluss fällt grundsätzlich nicht darunter.

Unabhängig von der Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit immer: gute Kontraste, lesbare Schriftgrößen, Alternativtexte für Bilder und eine Bedienung per Tastatur helfen allen Besuchern — und auch Google.

Die Checkliste zum Abhaken

  • Impressum mit allen Angaben nach § 5 DDG, im Footer jeder Seite verlinkt
  • Bei Praxen/Handwerk: Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen
  • Kein Hinweis mehr auf „§ 5 TMG“ oder die EU-Streitschlichtungsplattform
  • Datenschutzerklärung, die zu Ihrer Website und Ihren Dienstleistern passt
  • Cookie-Banner nur bei Tracking — dann mit gleichwertigem „Ablehnen“
  • Schriftarten lokal, Karten und Videos erst nach Einwilligung
  • HTTPS-Verschlüsselung (Schloss in der Adresszeile)
  • Barrierefreiheit geprüft — Pflicht bei Online-Verträgen mit Verbrauchern

Bei Websites von Maverick Labs sind diese Punkte von Anfang an eingeplant: Schriftarten lokal, kein Tracking ohne Einwilligung, Impressum und Datenschutz an ihrem festen Platz. Wenn Sie wissen möchten, was eine solche Website kostet, lesen Sie unseren Artikel Was kostet eine Website? — oder fragen Sie direkt an.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?

Ja. Wer eine Website geschäftsmäßig betreibt, braucht nach § 5 DDG ein Impressum — unabhängig von Umsatz oder Rechtsform, also auch Kleinunternehmer und Freiberufler.

Muss meine Telefonnummer ins Impressum?

Neben der E-Mail-Adresse ist ein zweiter schneller Kontaktweg nötig. In der Praxis ist das meist die Telefonnummer; sie ist der sicherste Weg, die Anforderung zu erfüllen.

Brauche ich einen Cookie-Banner?

Nur wenn Ihre Website nicht notwendige Cookies oder vergleichbare Technik nutzt, etwa Analyse-Tools, Marketing-Pixel oder eingebettete Videos. Ohne solche Dienste ist kein Banner nötig.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Seit Juni 2025 gilt das BFSG vor allem für Online-Shops und andere Dienstleistungen, bei denen Verbraucher online einen Vertrag schließen. Kleinstunternehmen sind ausgenommen, reine Informationsseiten grundsätzlich nicht betroffen.

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